Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Reinigungsleistungen der deepfiber GmbH (Marke ProClean Facility) · Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über Reinigungs- und damit verbundene Dienstleistungen zwischen der deepfiber GmbH, Hauptstraße 132, 45219 Essen (nachfolgend „Auftragnehmer“), und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Verbindliche Angebote haben eine Gültigkeit von 30 Tagen ab Angebotsdatum.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Art, Umfang und Häufigkeit der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot und dem gemeinsam abgestimmten Reinigungs- bzw. Leistungsplan.
(2) Änderungen und Zusatzleistungen bedürfen der Vereinbarung in Textform und werden gesondert vergütet.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung geeigneter Erfüllungsgehilfen zu bedienen.
§ 4 Leistungszeiten
(1) Die Einsatzzeiten werden mit dem Auftraggeber abgestimmt. Fällt ein vereinbarter Reinigungstag auf einen gesetzlichen Feiertag, wird die Leistung nach Abstimmung vor- oder nachgeholt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Bei Leistungshindernissen durch höhere Gewalt (z. B. Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Epidemien) verlängern sich die Leistungsfristen angemessen. Beide Parteien werden sich unverzüglich informieren und abstimmen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt unentgeltlich sicher:
- den vereinbarten Zugang zum Objekt zu den vereinbarten Zeiten,
- die Versorgung mit Strom und Wasser in üblichem Umfang,
- soweit vereinbart, einen abschließbaren Raum zur Aufbewahrung von Geräten und Materialien,
- die Information über objektspezifische Gefahren und besondere Hygienevorgaben.
§ 6 Vergütung und Zahlung
(1) Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Wiederkehrende Leistungen werden monatlich abgerechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB).
(4) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(5) Erhöhen sich nach Vertragsschluss die Gestehungskosten wesentlich (insbesondere durch tarifliche oder gesetzliche Lohnerhöhungen in der Gebäudereinigung), kann der Auftragnehmer eine Preisanpassung mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen verlangen. Der Auftraggeber kann in diesem Fall den Vertrag zum Wirksamwerden der Anpassung außerordentlich kündigen.
§ 7 Mängel und Nachbesserung
(1) Beanstandungen sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen nach der betreffenden Leistung, in Textform mitzuteilen.
(2) Der Auftragnehmer bessert berechtigte Beanstandungen schnellstmöglich nach, in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen.
(3) Weitergehende Ansprüche wegen mangelhafter Leistung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften in Verbindung mit § 8 dieser AGB.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch weist er den Versicherungsschutz nach.
(4) Schäden am Objekt sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen, damit eine zeitnahe Aufklärung möglich ist.
§ 9 Personal und Abwerbeverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für die Dauer von zwölf Monaten nach Vertragsende keine Mitarbeiter des Auftragnehmers, die im Objekt des Auftraggebers eingesetzt waren, aktiv abzuwerben oder ohne Zustimmung des Auftragnehmers einzustellen.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
(1) Verträge über wiederkehrende Leistungen werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Mindestvertragslaufzeit besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(2) Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 11 Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der anwendbaren Datenschutzvorschriften, insbesondere der DSGVO. Einzelheiten zur Datenverarbeitung durch den Auftragnehmer ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Essen, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser Klausel bedürfen der Textform.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.